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Steuervorteile

Steuervorteile von Denkmalimmobilien

Die Denkmalimmobilie ist eine der letzten Möglichkeiten für private Kapitalanleger sowie Selbstnutzer mit einer Immobilie attraktive Steuervorteile nutzen zu können.

Denkmalimmobilien sind Kulturgüter, sie sind historisch wertvoll und haben einen ganz besonderen Charme. Als Zeitzeugen der Geschichte haben diese so einiges erlebt, manche haben 2 Weltkriege überstanden, andere haben einen Weltkrieg überstanden, aber nicht alle sehen so frisch aus wie am ersten Tag.

Daher ist die Erhaltung dieser Denkmäler wichtig, das sieht auch der Staat so und fördert die Sanierung, denn als Kapitalanleger können Sie die Sanierungskosten über 12 Jahre zu 100% Steuerlich geltend machen. Die ersten 8 Jahre jeweils 9 % p.a. und weitere 4 Jahre jeweils 7 % p.a. 

Als Selbstnutzer können Sie die Sanierungskosten über 10 Jahre zu 90 % Steuerlich geltend machen, also pro Jahr 9 %.

Zusätzlich kann der Altbauanteil mit 2,5% p.a. (über 40 Jahre bei Immobilien die vor 1925 erbaut worden sind), bzw. mit 2% p.a. (über 50 Jahre bei Immobilien die nach 1925 erbaut worden sind), abgeschrieben werden.

 

Auch die Kosten für die Fininanzierung, sprich die Zinsen können abgeschrieben werden, die Einkünfte aus der Vermietung werden dagegen gerechnet.

 

Hier eine zusammengefasste Beispielrechnung:

Kapitalanleger mit Spitzensteuersatz (incl. KiSt) und 80 % AfA Sanierungsanteil (nach § 7i EStG)

Notarieller Kaufpreis der Immobilie: 300.000,00 €
Gesamte Steuerersparnis (Nach 12 Jahren): 115.364,00 €
Gesamtmiete 12 Jahre, bereits versteuert: 051.916,00 €
Effektiv-Kaufpreis: 132.720,00 €

Sie sehen, innerhalb von 12 Jahren wandeln Sie zu zahlende Steuern in Höhe von € 167.276,00 in Privatvermögen um.

Das heißt, Sie können mit einer Denkmalgeschützten Immobilie Steuern sparen, und haben gleichzeitig  eine Kapitalanlage mit Wertsteigerungspotential.

Denn die zur Verfügung stehenden Denkmalimmobilien sind natürlich begrenzt, nur ein kleiner Prozentsatz der Immobilien in Deutschland steht unter Denkmalschutz. Und hochwertig sanierte Denkmalimmobilien sind sehr beliebt bei Mietern ebnso wie bei Selbstnutzern.

Um Ihren persönlichen Steuervorteil zu berechnen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Gerne stehen wir Ihnen auch bei evtl. Fragen zur Verfügung.

Gesetzliche Regelungen:

Der Kauf einer Denkmalimmobilie bietet auch gesetzliche Sicherheiten, denn die Abschreibungsmöglichkeiten für Kapitalanleger sowie für Selbstnutzer sind im Einkommensteuergesetz mit den Paragraphen §7h, §7i sowie §10f geregelt. Das heißt sie sind gesetzlich verankert. Die Anwendung dieser Paragraphen hat, wie Sie am oberen Beispiel sehen können, direkten Einfluss auf Ihre Einkommenssteuer.

Hier finden Sie die Gesetzestexte aus dem EStG:

Für Kapitalanleger §7h, §7i Für Eigennutzer §10f

                            

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